Arbeitnehmende müssen vor Diskriminierung geschützt werden!

Stimà president dal Cussegl naziunal, Sehr geehrte Herr Nationalratspräsident, preziàda cussegliera federal, Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Stimadas dunnas e stimads signurs

Unsere Kommission hat einstimmig beschlossen, mit dem vorliegenden Postulat den Bundesrat zu beauftragen, die Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlaufstelle zu prüfen. Nötigenfalls soll er danach eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlagen in die Wege leiten.

Zur Ausgangslage

In der Schweiz haben gemäss dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot alle Menschen das Recht, ihren Beruf und ihr Leben frei von Mobbing, Diskriminierung, Sexismus und sexueller Belästigung zu leben. Zudem enthält das Gleichstellungsgesetz ein ausdrückliches Verbot der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz.

Dass diese Rechtsgrundsätze längst nicht immer so gelebt werden, wird der Öffentlichkeit regelmässig vor Augen geführt. So berichteten die Medien mehrfach über Missbrauchsfälle in vom Bund kontrollierten oder beauftragten Betrieben. Beispiele dazu gibt es einige und wurden in diesem Rat auch thematisiert: Das Bundesstrafgericht, die Schweizerische Nationalbank, der westschweizer- und der italienischsprachige Fernseh- und Radiosender RTS und RSI, jüngst die EPFL in Lausanne oder auch die Vorfälle rund um Magglingen. Bei Letzteren wurden wir mit der Überweisung der Motion 20.4331 im Dezember aktiv. Bei allen anderen besteht weiterhin ausgewiesener Handlungsbedarf.

Welche Auswirkungen hat missbräuchliches Verhalten?

Mobbing, Diskriminierung, Sexismus haben für die Opfer tiefgreifende Folgen. Allzu oft werden diese Taten als «bedauerlicher Einzelfall» behandelt, es kommt vielleicht infolge des Bekanntwerdens zu einer Kündigung oder einer internen Versetzung. Die Ursachen des Problems, welche in erster Linie struktureller Art sind, werden aber nicht behoben. Oft zeigt sich, dass es sich um systemischen Machtmissbrauch handelt, unabhängig in welcher Institution.

Sie haben auch negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima und können der Innovationsfähigkeit im Weg stehen, da niederschwellig das Betriebsklima negativ beeinflusst wird.

Weshalb braucht es dieses Postulat?

Von staatlichen und staatsnahen Institutionen erwarten wir eine Vorbildfunktion in der Führungs- und Unternehmenskultur. Denn diese Institutionen sind mit öffentlichen Geldern finanziert und unser Parlament hat teilweise die Oberaufsicht (EPFL/ ETH). Dies verpflichtet uns, kritisch zu hinterfragen.

Es ist wichtig, dass eine solche Anlaufstelle unabhängig und ausserhalb des Betriebs angesiedelt ist. Nachfragen der WBK haben ergeben, dass beispielsweise die EPFL/ETH eine solche externe Vertrauensstelle kennen. Doch diese in den Betrieben zu wenig bekannt sind.

Der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass Arbeitgebende in der Pflicht sind, präventive Massnahmen zu ergreifen und zu handeln, wenn ein Fall gemeldet wird. Die Betriebe tun dies auf sehr unterschiedliche Weise. Leider gibt es kein Controlling oder Monitoring dieser nach Gleichstellungsgesetz vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen.

Weiter zählt der Bundesrat die bereits bestehenden Möglichkeiten für Opfer von missbräuchlichem Verhalten auf. Doch offensichtlich erweisen sich diese als unzureichend.

Deshalb sollte das Postulat aufzeigen, wie die Kommunikation verbesset und die bereits vorhandenen Anlaufstellen zugänglicher gemacht werden können. Es ist zu prüfen, ob es eine neue Anlaufstelle braucht oder ob die vorhandenen Angebote noch bekannter gemacht und verstärkt  werden müssen. Beispielsweise in Form einer unabhängigen nationalen Meldestelle, die die vorhandenen Strukturen nicht ersetzt, sondern eben bündelt und als Melde-, Auskunft- und Triagestelle arbeitet, damit wirkungsvoller gegen Machtmissbrauch vorgegangen werden kann.

Ich komme zum Schluss:

Es ist staatliche Aufgabe und Pflicht, dass Arbeitnehmende vor Diskriminierung geschützt werden!