5 Fragen an Akeem Ajile Abubakar, 45, Möbelpacker aus Schlieren (ZH)
-
Warum bist du der SP beigetreten?
Meine Einbürgerung verlief schwierig. Die SP Migrant:innen haben mich dabei beraten und sehr unterstützt. Der Beitritt schien mir später logisch.
-
Was lief bei der Einbürgerung nicht rund?
Ich lebe seit 2012 in der Schweiz und bin mit einer Schweizerin philippinischer Herkunft verheiratet. 2017 stellte ich ein Einbürgerungsgesuch, denn die Ehejahre zählten damals noch doppelt. Das Gesuch wurde zunächst abgelehnt, weil ich aus dem familiären Umfeld angeschwärzt worden war. Man behauptete, dass wir eine Scheinehe führen würden. Aber ich bitte dich: Wir haben einen heute 10-jährigen gemeinsamen Sohn!
-
Wie liess sich diese Unterstellung ausräumen?
Ich musste einen teuren Anwalt bemühen, der die Sache an die Hand nahm und beweisen, dass ich mit meiner Frau zusammenlebe. Ausserdem musste ich einen Deutschkurs besuchen, weil das Amt ein B1-Diplom sehen wollte. Es reichte nicht, dass ich schon damals ziemlich gut Deutsch sprach. Schlussendlich wurde ich 2020 eingebürgert.
-
Was machst du in der Freizeit?
Ich gehe gerne mit meinem Sohn Fussball spielen und treibe generell gerne Sport.
-
Was erhoffst du dir von der Zukunft?
Ich möchte in den Ferien mit meinem Sohn nach Nigeria reisen und ihm diese Seite seiner Herkunft zeigen. Derzeit arbeite ich bei einem grossen Unternehmen als Möbelpacker, aber ich würde gerne wieder in meinem angestammten Beruf als Elektriker arbeiten. Mit einer nigerianischen Ausbildung ist das jedoch nicht möglich. Darum ist mir auch wichtig, dass sich die SP für die Anerkennung ausländischer Diplome stark macht, neben Vereinfachungen bei den Einbürgerungen und dem Schutz von Migrant:innen.
Demokratie-Initiative auf einen Blick
Die Schweiz hat ein Demokratie-Problem. Rund ein Viertel der Bevölkerung kann weder wählen noch abstimmen, trägt aber wesentlich zur Gesellschaft bei. Das will die Demokratie-Initiative ändern, die von der SP unterstützt wird. Die Initiative fordert konkret, dass Ausländer:innen auf Gesuch hin Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts haben, sofern sie:
- sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten
- nicht zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden
- über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen