Mitte-Rechts verschlechtert das Umweltschutzgesetz auf Kosten der Gesundheit weiter

«Mit der Gesetzesänderung sollten die Planung und der Bau von Wohnungen besser mit dem Lärmschutz abgestimmt werden. Doch Mitte-Rechts hat die bereits schwache Vorlage des Bundesrates noch weiter verschlechtert. Diese Aufweichung des Lärmschutzes geht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung», sagt SP-Nationalrätin Gabriela Suter. «Mitte-Rechts hat all unsere Anträge zur Verbesserung des Lärmschutzes sowie wirksame Massnahmen zur Lärmreduktion in der Debatte abgelehnt. Neu soll Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen aus Lärmschutzgründen nicht mehr möglich sein. Das ist unverantwortlich und ignoriert die Bedürfnisse der Bevölkerung.»

Ein weiterer Punkt der Revision ist die Sanierung von Altlasten. «Standorte, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, können durch die früher gebräuchliche Düngung der Böden mit Aschen aus Kohle- und Holzfeuerungen sowie durch frühere Verschmutzungen aus der Luft etwa von Kehrichtverbrennungsanlagen belastet sein. Diese Standorte müssen möglichst rasch saniert werden», sagt SP-Nationalrätin Martina Munz.

Obwohl dies in der Vorlage des Bundesrates nicht vorgesehen war, will der Nationalrat neu die Abgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC-Abgabe) abschaffen. VOC-Emissionen sind mitverantwortlich für die hohe Ozonbelastung (Sommersmog). Das bodennahe Ozon ist gesundheitsschädigend und viele Menschen leiden unter Atemwegserkrankungen aufgrund des Sommersmogs. Die Abgabe, die einen Anreiz schafft, um so wenig VOCs zu emittieren wie möglich, will der Nationalrat nun abschaffen. Dies, obwohl diese Abgabe nach wie vor Wirkung zeigt und mit dem Klimawandel immer wichtiger für die Gesundheit der Bevölkerung wird.

«Mit den bisherigen Anpassungen der Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zeigt die Mehrheit des Parlaments, dass sie sich wenig um die Gesundheit der Bevölkerung und die Gesundheitsprävention schert», sagt SP-Nationalrätin Martina Munz. Für die SP ist eine solche Anpassung des Umweltschutzgesetzes nicht tragbar.