Ständerat hält an Diskriminierung von Schweizer Bürger:innen beim Familiennachzug fest

Der Ständerat hat heute entschieden, nicht auf die Parlamentarische Initiative zur Aufhebung der Diskriminierung von Schweizer Bürger:innen gegenüber EU/EFTA-Staatsangehörigen beim Familiennachzug einzutreten. Damit stellt sich die kleine Kammer gegen den Entscheid des Nationalrats für die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung.

«Dieser Entscheid zeigt deutlich die Auswirkungen des jüngsten Rechtsrutschs auf die Gesetzgebung. Schweizer Bürgerinnen und Bürger, deren Familienangehörige aus dem Ausland stammen, bleiben im Vergleich zu jenen der EU und EFTA-Staaten damit weiterhin benachteiligt. Das muss der Bund korrigieren», sagt SP-Ständerat Daniel Jositsch. Mitte-Rechts hat heute im Ständerat entschieden, nicht auf die Parlamentarische Initiative von SP-alt Nationalrat Angelo Barrile einzutreten. Dies, entgegen der Meinung des Nationalrats, wo eine Mehrheit dem Anliegen noch zugestimmt hat.

«Mitte-Rechts hat mit diesem Entscheid eine notwendige Korrektur der diskriminierenden Praxis im Bereich des Familiennachzugs verhindert. Damit spielen sie weiterhin Menschen gegeneinander aus», sagt Daniel Jositsch weiter. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel eine Schweizer Bürgerin ihre betagte Mutter aus dem Ausland nicht in die Schweiz holen kann, um für sie zu sorgen. Mit dem Appellentscheid vom 22. Januar 2010 (2C_135/2009) hatte ausserdem auch das Bundesgericht festgehalten, sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung seien nicht ersichtlich. Das Parlament verpasst hier die Chance, die Ungleichbehandlung durch eine entsprechende Anpassung zu beheben. Die SP Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung behoben wird.