Etappenerfolg beim Recht auf Familiennachzug für vor Krieg geflüchtete Personen

Vor Krieg geflüchtete Personen sollen ihr Recht auf Familiennachzug behalten: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) empfiehlt zwei gleichlautende SVP-Motionen, welche das Recht auf Familiennachzug für einem Krieg entkommene Menschen abschaffen wollen, zur Ablehnung. Die SP Schweiz begrüsst diesen Entscheid und fordert den Ständerat auf, seiner vorberatenden Kommission zu folgen. Ende September hatte die SP einen von über 135’000 Personen unterzeichneten Appell an den Ständerat zur Gewährleistung des Familiennachzugs lanciert.

«Das Recht auf Familiennachzug ist für Menschen, die einem Krieg entkommen konnten, der Hoffnungsschimmer, eines Tages ihre Angehörigen in Sicherheit wiederzusehen», sagt SP-Ständerat Daniel Jositsch. «Dieses Recht abzuschaffen, wäre nicht nur unmenschlich, sondern würde auch gegen die Grundsätze des Völkerrechts verstossen.» In der Herbstsession der eidgenössischen Räte war die Forderung, den Familiennachzug für vor Krieg geflüchteten Menschen zu verbieten, zunächst vom Nationalrat angenommen worden.

Die SP Schweiz lancierte in der Folge einen von über 135’000 Menschen unterzeichneten Appell an den Ständerat, diesen Entscheid umzukehren. Das immense Engagement der Bevölkerung zeigte Wirkung: So wies der Ständerat das Geschäft an die SPK-S zurück, die ihrem Rat nun die Ablehnung der gleichlautenden Motionen empfiehlt. «Dieser wichtige Zwischenerfolg muss nun im Ständerat bestätigt werden», so Daniel Jositsch. «Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dieses grundlegende Menschenrecht zu schützen. Menschen auf der Flucht sollen in der Schweiz auch künftig auf Schutz zählen können.»

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