SP60+ fordert die 13. AHV-Rente ab 2025

Der Berechnungsfehler des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) bei den AHV-Finanzperspektiven bestätigt der SP60+ erneut: Die Finanzierung der AHV wird schlechter dargestellt, als sie ist. Deshalb ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz sowohl auf der Leistungs- als auch auf der Finanzierungsseite zu stärken. Eine Mehrwertsteuererhöhung lehnt die SP60+ jedoch entschieden ab, weil sie der Idee der 13. AHV-Rente substanziell entgegenläuft.

Es hat beim BSV mittlerweile Tradition, die AHV rechnerisch in die Katastrophe zu reden. Mit Blick auf die Prognosen aus den 1990er Jahren müsste die AHV schon längst nicht mehr existieren.

Die AHV erfüllt den verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung nicht, weder früher noch heute. Allein deshalb muss die AHV endlich verbindlich gestärkt werden.

Die Abstimmungswiederholung über die Erhöhung des Frauenrentenalters – wie von den SP Frauen gefordert –unterstützt die SP60+. Weil viele Frauen Teilzeit- und Care-Arbeit leisten sowie nach wie vor tiefere Löhne haben, sind sie sowohl von der angenommenen AHV21-Reform als auch bei der bevorstehenden BVG-Reform von Rentenkürzungen betroffen.

13. AHV-Rente ab 2025

Aus dem Berechnungsfehler des BSV lässt sich schliessen, dass die 13. AHV-Rente, unabhängig von der Finanzierungsfrage, ab Januar 2025 monatlich ausbezahlt werden muss. Durch die neuen Finanzperspektiven ist eine monatliche Auszahlung möglich, was den Menschen mehr nützt und administrativ einfacher ist als eine Auszahlung Ende Jahr. In ihrer Vernehmlassungsantwort schlägt die SP60+ die Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnt sie ab; da sie den Effekt der 13. Rente auf die Kaufkraft zunichtemacht. Ausserdem weist die SP60+ den Vorschlag des Bundesrats entschieden zurück, den Bundesbeitrag vorübergehend zu senken.

Grundsätzlich für bessere Renten

Da die Schätzungen nach unten korrigiert wurden (kumulierter Rückgang um 14 Milliarden Franken bis 2033), setzt sich die SP60+ für eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 bis 0,6 Prozent für die 13. AHV-Rente ein und lehnt den Finanzierungsvorschlag des Bundesrats, die 13. AHV-Rente einzig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, ab.

Der Kampf für die Erfüllung des Verfassungsauftrags, existenzsichernde AHV-Renten zu gewährleisten, ist ein Kernanliegen der SP60+. Sie fordert deshalb Bundesrat und Parlament auf, endlich entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Verfassung darf nicht nur in Bezug auf die Schuldenbremse ernst genommen werden.

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