Bürgerliche blockieren Anstossfinanzierung für Kitas

Die bürgerliche Mehrheit in der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schiebt den Entscheid zur Kita-Anstossfinanzierung auf die lange Bank. Ihr Kalkül dahinter: Wird die Vorlage erst nach Wahlen verhandelt, steigen die Chancen, dass sie abgelehnt wird. FDP, Mitte und SVP zeigen mit ihren Spielchen, dass ihnen nichts an Gleichstellung und gleichen Bildungschancen liegt. Die SP ergreift weiterhin Partei für bezahlbare Kita-Plätze und mehr Gleichstellung.

«Erneut bremsen die Bürgerlichen in der Gleichstellung, damit sie vor den Wahlen nicht Farbe bekennen müssen. In der bevorstehenden Herbstsession hätten wir die dauerhafte Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung sichern können. Doch die bürgerlichen Ständerät:innen spielen auf Zeit», sagt Co-Präsidentin Mattea Meyer. Die WBK-S hat beschlossen, das Geschäft erst nach Ausarbeitung eines neuen Konzepts durch die Verwaltung wieder in der Kommission zu behandeln. «Es ist davon auszugehen, dass die Bürgerlichen den Entscheid auf nach den Wahlen verschieben, um die Vorlage dann abzulehnen. Die SP ergreift weiterhin konsequent Partei für bezahlbare Kita-Plätze. Im Sommer haben wir unsere Kita-Initiative eingereicht.»

«Mit der vom Nationalrat ausgearbeiteten Überführung der Kita-Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung könnten wir Familien nachhaltig unterstützen. Die Eltern würden so bei der Betreuung finanziell entlastet und die frühkindliche Bildung verbessert», sagt SP-Ständerätin Eva Herzog. «Dass eine völlig neue Finanzierungsvariante auf den Tisch gebracht wird, welche die ursprünglichen Ziele nur teilweise erfüllt und hohe Mitnahmeeffekte hat, kann ich nur als Verzögerungs- oder gar Verhinderungstaktik interpretieren.» Die SP Schweiz hat im Juli die Kita-Initiative eingereicht. Diese fordert, dass die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Familien in der ganzen Schweiz sollen Zugang zur familienergänzenden Kinderbetreuung haben.