BVG-Reform darf nicht zu Rentenverlusten führen

Es ist unverständlich, dass sich die bürgerliche Mehrheit in der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK-S) heute für eine BVG-Vorlage ausgesprochen hat, die zu Rentenverlusten führen wird. Damit brechen die Bürgerlichen ihre im Abstimmungskampf zur AHV 21 gemachten Versprechen.

Die heute beschlossenen Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sind unzureichend: Rund die Hälfte geht leer aus, lediglich ein Viertel erhält einen vollen Rentenzuschlag. Es braucht zusätzliche Verbesserungen für Personen in Teilzeitanstellungen und im Niedriglohnbereich. Das ist nur mit einem fairen Rentenzuschlag zu erreichen. Von solchen Rentenzuschlägen würden vor allem auch Frauen profitieren, die heute deutliche tiefere Renten als die Männer haben.

«Die SGK-S verabschiedet sich von einer Kompromiss-Lösung wie sie die Sozialpartner ausgehandelt haben. Die SP setzt sich weiterhin für soziale Ausgleichsmassnahmen für die Umwandlungssatzsenkung ein und toleriert anders als die Bürgerlichen keine Rentenverluste», sagt SP-Ständerat Paul Rechtseiner. «Der Kompromiss hätte als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes entsprechende Rentenzuschläge vorgesehen. Das ist für die Übergangsgeneration ein wichtiger sozialer Ausgleich.»