Category: EMRK
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Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat sich heute für die Einreichung einer Kommissionsmotion ausgesprochen, die gleiche politische Rechte für Menschen mit Behinderungen fordert. Dieser Entscheid ist ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung aller Menschen in unserem Land. «Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können», sagt SP-Nationalrätin Nina…
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Anti-Menschenrechts-Initiative: Ein Hüftschuss ins eigene Knie
Die heute von der SVP nach parteiinternem Zögern doch noch eingereichte Anti-Menschenrechts-Initiative ist ein Frontalangriff auf unsere Grundrechte und das Völkerrecht und hätte bei einer Annahme durch Volk und Stände zur Folge, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention aufkünden müsste.
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Die Rechte der EMRK sind unser Verfassungsrecht
Die in der EMRK formulierten und damit geschützten Menschenrechte sind nicht fremdes Recht, sie sind unser Recht. Dieses Recht verkörpert und beschreibt unsere Werte. Die Rechte der EMRK sind darum nicht einfach irgendein Staatsvertrag, sie sind unser Verfassungsrecht.
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Menschenrechte gelten nicht nur am Sonntag
Die modernen Menschenrechte sind eine der grossen Leistungen des aufgeklärten Bürgertums. Dabei ist ausdrücklich nicht «Menschengnaden», sondern von «Menschenrechten» die Rede. Menschenrechte sind keine Schönwetter-Veranstaltung, sie sind nichts, was man sich von Fall zu Fall «leistet». Menschenrechte sind die geistige Grundlage unserer modernen Zivilisation.
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Fremde Richter?
Seit 1950 sorgt die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK durch ihren Gerichtshof in Strassburg dafür, dass die Grundrechte auch dann geschützt sind, wenn die einzelstaatlichen Gerichte versagen sollten. Die Schweiz ist wie alle anderen Staaten in Strassburg vertreten. Von fremden Richtern zu sprechen ist also etwa so absurd, wie wenn die Solothurner die Bundesrichter als «fremde Vögte»…
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Demokratie kann ohne Grundrechte nicht existieren
Die Menschenrechte stehen der Demokratie nicht entgegen, Grundrechte und Demokratie bedingen sich gegenseitig. Dass ausgerechnet die Schweiz diese Grundrechte, den Schutz der Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen könnte, ist darum absurd. Gerade ein Land, das auf Freiheit, Rechtsstaat, Beteiligung und Ausgleich unter lauter Minderheiten gebaut ist, trägt die Menschenrechte in seinen Genen.
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Weshalb die EMRK in der Schweiz noch nicht die Wertschätzung geniesst, die ihr gebührt
Die Schweiz verdankt zwar den Erfolg ihrer bürgerlichen Revolution von 1847/48 und damit ihre moderne Existenz auch den Europäern. Doch anders als die meisten Europäerinnen und Europäer blieben den Schweizerinnen und Schweizern zwei schwerwiegende und leidvolle Erfahrungen erspart. Beide erklären, weshalb die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz noch nicht die Wertschätzung geniesst, die sie…
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Unkündbar, unverzichtbar und untrennbar mit der humanitären Tradition der Schweiz verbunden
Die SP, CVP, FDP, Grünen, glp, BDP und EVP stehen ohne Wenn und Aber hinter der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. Diese sind ein Abbild der europäischen Grundwertegemeinschaft und ein wichtiger Teil der humanitären Tradition in der Schweiz. Eine Beschneidung dieser Grundrechte würde eine Schwächung der Demokratie, der Sicherheit und der Freiheit bedeuten.
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Das Menschenrecht meiner Grossmutter
1953 trat die EMRK als Folge der schrecklichen Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg in Kraft. Seither gelten die Menschenrechte immer und überall. Sie sind auch eine Grundmaxime meines politischen Handelns. Denn die EMRK ist Basis für die Funktion und Legitimation der Schweiz als demokratisches und rechtsstaatliches Land. Für ebendiese Werte ist unser Land weltweit anerkannt und…