China: Kein Freihandelsabkommen ohne Schutz der Menschenrechte

In einem neuen Freihandelsabkommen mit China braucht es verbindliche Bestimmungen zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte. Die SP hat entsprechende Anträge in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats eingebracht, die von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt wurden. Die SP-Delegation hat deshalb das Verhandlungsmandat abgelehnt.

«Menschenrechte werden im Freihandelsabkommen mit China mit keinem Wort erwähnt. Geht es nach dem Bundesrat, soll das auch mit der Neuverhandlung so bleiben. Doch gerade das wäre wichtig, damit sichergestellt wird, dass Produkte nicht durch Zwangsarbeit oder von Kindern hergestellt werden», sagt SP-Nationalrat Fabian Molina. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat an ihrer Sitzung die Anpassung des Freihandelsabkommens mit China behandelt. Die SP hat dabei Anträge gestellt, um die Einfuhr von Produkten und Dienstleistungen, die unter Verletzung der Menschenrechte hergestellt wurden, zu verhindern, so wie es die EU bereits beschlossen hat. «Der Bundesrat weigert sich, Menschen- und Arbeitsrechte gegenüber China rechtlich verbindlich festzuhalten. Leider folgt die Aussenpolitische Kommission diesem Ansatz.»

Bundesrat steckt den Kopf in den Sand

Die Strategie des Bundesrats wirft mehrere Fragen auf: 2014 trat das Freihandelsabkommen mit China in Kraft. Bereits zehn Jahre danach soll es angepasst werden, obwohl die geopolitische Situation angespannt und die Handelsbilanz mit China rückläufig ist. Hinzu kommt, dass der Bundesrat bewusst darauf verzichtet, die China-Strategie zu verlängern. «Der Bundesrat scheut sich offensichtlich davor gegenüber China die massiven Missstände anzusprechen. Damit verschliesst er die Augen vor massiven Menschenrechtsverletzungen. Die SP fordert deshalb eine neue Chinastrategie», betont Fabian Molina. Dieser Forderung folgt auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats.