Vernehmlassung zu den Ergänzungsleistungen der AHV / IV

Es geht vorwärts in der Gesetzgebung für eine gute Betreuung im Alter. Im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-Hinterlassenen- und Invalidenversicherung macht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit der Motion18.3716 einen Schritt in die richtige Richtung und Ende August wurde die erste Etappe der Vernehmlassung zur Umsetzung der Pflegeinitiative lanciert. Wir von der SP60+ ergreifen weiterhin Partei!

Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, wird im Grundsatz begrüsst, der Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter anerkannt und eine wohnformunabhängige Finanzierung für EL-Bezüger:innen vorgeschlagen. Betreuung und Alltagsunterstützung werden eigenständig betrachtet und von der Hilflosigkeit und der Hilflosenentschädigung entkoppelt. Die Leistungen sind unabhängig von der Wohnform, es werden keine neuen Schnittstellen geschaffen. Deutliche Optimierung ist aber unabdingbar bezüglich der Verankerung in der jährlichen Ergänzungsleistung, bei den Krankheits- und Behinderungskosten, der Definition der finanzierten Leistungen, der Abklärung des Bedarfs an unabhängiger Stelle und bezüglich Entlastungsdiensten für Angehörige. In der Schweiz ist das Unterstützungssystem für Menschen mit Einschränkungen stark fragmentiert. Je nachdem, ob die Einschränkungen vor oder nach dem 65. Geburtstag eintreten, wie und wo ich wohne, gibt es unterschiedliche Unterstützungsleistungen mit unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten. Dies führt zu Fehlanreizen und hohen Hürden im Anspruch um Hilfeleistungen. Es gilt für alle ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen und individuelle Entscheidungsfreiheiten zu sichern. Die Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alter ist nicht nur für EL-Bezüger:innen eine Herausforderung, sondern bis weit in die Mittelschicht hinein.

Eine weitere Baustelle ist die Umsetzung der Pflegeinitiative. 2022 hat der Bundesrat beschlossen die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Im August ist die erste Etappe gestartet mit den Zielen einer breiten Ausbildungsoffensive und der Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt zu Lasten der Sozialversicherung abzurechnen. In der zweiten Etappe werden Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen (BAG 27.06.2023) im Zentrum stehen.

Ursula Blaser und Ruth Schmid , GL-Mitglieder der SP60+