{"id":153661,"date":"2022-03-30T13:21:09","date_gmt":"2022-03-30T11:21:09","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/vorstoesse\/ueberpruefung-der-rechtsformen-der-aktiengesellschaften-im-staedtischen-alleinbesitz\/"},"modified":"2022-03-30T13:21:09","modified_gmt":"2022-03-30T11:21:09","slug":"ueberpruefung-der-rechtsformen-der-aktiengesellschaften-im-staedtischen-alleinbesitz","status":"publish","type":"vorstoesse","link":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/vorstoesse\/ueberpruefung-der-rechtsformen-der-aktiengesellschaften-im-staedtischen-alleinbesitz\/","title":{"rendered":"\u00dcberpr\u00fcfung der Rechtsformen der Aktiengesellschaften im st\u00e4dtischen Alleinbesitz"},"content":{"rendered":"<p>Zwischen 2001 (st\u00e4dtische Werke und Verkehrsbetriebe) und 2015 (Heime und Alterssiedlungen) wurden drei bedeutende st\u00e4dtische Verwaltungseinheiten in privatrechtliche Aktiengesellschaften ausgelagert. Bereits 1968 wurde die Hallenbad Luzern AG gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndet wurden die Auslagerungen jeweils in erster Linie damit, den Verwaltungseinheiten k\u00f6nne nur so der notwendige Handlungsspielraum gew\u00e4hrt werden. Als Rechtsform wurde f\u00fcr diese Auslagerungen die privatrechtliche Aktiengesellschaft gew\u00e4hlt. Alternative M\u00f6glichkeiten wie eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt wurden in den jeweiligen Vorlagen unterschiedlich ausf\u00fchrlich dargelegt. Als Hauptgrund gegen die Wahl einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt wurde aber jeweils deren eingeschr\u00e4nkte Allianzf\u00e4higkeit, d.\u00a0h. die fehlende M\u00f6glichkeit f\u00fcr Drittbeteiligungen an Unternehmen genannt.<\/p>\n<p>Eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung zwischen den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen ist in keinem der der jeweiligen Auslagerung zugrunde liegenden Berichte und Antr\u00e4ge zu finden. Die Ausf\u00fchrungen beschr\u00e4nkten sich im Wesentlichen darauf, was f\u00fcr eine Aktiengesellschaft und was gegen eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt spricht.<\/p>\n<p>Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei den Auslagerungen die Nachteile einer Aktiengesellschaft deutlich untersch\u00e4tzt wurden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die vom Obligationenrecht (OR) vorgegebenen Schranken in den Bereichen der politischen Steuerung und der Oberaufsicht. So ist das st\u00e4dtische Finanzinspektorat beispielsweise nicht f\u00fcr die ordentliche Revision von Aktiengesellschaften zugelassen. Dazu kommen weitgehende und vor allem un\u00fcbertragbare bzw. unentziehbare Kompetenzen des Verwaltungsrats (Art. 716a OR), beispielsweise in Bezug auf die Organisation des Unternehmens. Die Stadt kann sich auch nicht auf statutarischem Weg oder durch Beschl\u00fcsse der Generalversammlung \u00fcber das Aktienrecht hinausgehende Steuerungsinstrumente ausbedingen. Eine weitere wichtige Einschr\u00e4nkung betrifft die beschr\u00e4nkten Auskunfts- und Einsichtsrechte. Der Verwaltungsrat kann nicht dazu verpflichtet werden, der Stadt generell Einsicht in s\u00e4mtliche Verwaltungsratsprotokolle zu gew\u00e4hren (Art. 696 ff. OR). Diese Problematik kann zwar mit einer Beh\u00f6rdenvertretung im Verwaltungsrat abgefedert werden. Der Stadtrat erachtet eine solche Vertretung aber auf Grund m\u00f6glicher Loyalit\u00e4tskonflikte als problematisch (diese Loyalit\u00e4tskonflikte ergeben sich, wenn die Interessen der Aktiengesellschaft den Interessen der Stadt Luzern widersprechen).<\/p>\n<p>Unter anderem um die Steuerung und das Controlling der st\u00e4dtischen Beteiligungen zu kl\u00e4ren, wurde 2006 das st\u00e4dtische Reglement \u00fcber das Beteiligungs- und Beitragscontrolling eingef\u00fchrt. Um die erkannten Schw\u00e4chen und Unklarheiten zu beheben, arbeitete die Stadt ab 2017 an der \u00dcberarbeitung dieses Reglements. Daraus resultierte das neue Reglement \u00fcber das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern, welches 2019 in Kraft trat, sowie die dieses Reglement erg\u00e4nzenden Richtlinien.<\/p>\n<p>Das neue Reglement wurde sorgf\u00e4ltig und mit erheblichem Aufwand erarbeitet. Bereits in der parlamentarischen Vorberatung zeigten sich aber insbesondere in Fragen des Controllings, aber auch bei der politischen Steuerung Widerspr\u00fcche zwischen Erwartungen und rechtlichen M\u00f6glichkeiten. Ein f\u00fcr die Vorbereitung des neuen Reglements extern erstelltes Gutachten empfahl deshalb die Pr\u00fcfung, ob die Aktiengesellschaft (noch) die richtige Rechtsform f\u00fcr die vier Stadtunternehmen VBL, Viva, ewl und Hallenbad Luzern AG ist. Die Erfahrungen seit der Einf\u00fchrung des neuen Reglements haben diese Notwendigkeit verdeutlicht und gezeigt, dass die politische Verantwortung im aktuellen Rahmen nur unzureichend wahrgenommen werden kann.<\/p>\n<p>Eine Alternative zu den heutigen Aktiengesellschaften w\u00e4re eine R\u00fccknahme der Auslagerung. Insbesondere mit der Einf\u00fchrung von Leistungsauftr\u00e4gen und Globalbudgets ist der Handlungsspielraum innerhalb der Kernverwaltung im Vergleich zum Zeitpunkt der Auslagerungen deutlich erh\u00f6ht worden.<\/p>\n<p>Auch ein teilweiser oder vollst\u00e4ndiger Verkauf der Aktien ist zumindest bei einem Teil der ausgelagerten Verwaltungseinheiten grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Damit entledigt sich die Stadt von der Verantwortung f\u00fcr Aufgaben, die sie nicht zwingend selbst zu erf\u00fcllen hat.<\/p>\n<p>Bereits Erfahrungen bestehen mit Gemeindeverb\u00e4nden wie REAL. Im Sinne einer verbesserten Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden k\u00f6nnte auch dies ein Modell f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Rechtsform eines Teils der vier Aktiengesellschaften sein.<\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit ist die Umwandlung der bisherigen Aktiengesellschaften in rechtsf\u00e4hige \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten. Diese haben den Vorteil, dass sowohl Steuerungsm\u00f6glichkeiten wie Aufsichtsrechte flexibel ausgestaltet werden k\u00f6nnen. Auch der Grad der Autonomie und die Organisationsform sind weitgehend frei bestimmbar. So gibt es \u00f6ffentlich-rechtliche Unternehmen mit sehr grosser Autonomie wie die Z\u00fcrcher Kantonalbank oder die FINMA. Andere mit den st\u00e4dtischen Aktiengesellschaften vergleichbare Aufgabentr\u00e4ger sind als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt organisiert (bspw. Energie Wasser Bern, Verkehrsbetriebe Schaffhausen, Alterswohnzentrum Ruswil). Die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen (bei der ewl bspw. an der Arcade Solutions AG) sind auch f\u00fcr eine \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt problemlos m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Stadtrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob die Aktiengesellschaft noch die richtige Rechtsform f\u00fcr VBL, Viva, ewl und Hallenbad Luzern AG ist oder ob andere Rechtsformen allenfalls besser geeignet sind. Dabei soll er sich an den zur Auslagerung festgelegten Kriterien in den Richtlinien zum Beteiligungsmanagement orientieren. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen soll der Stadtrat in einem Planungsbericht dem Parlament darlegen. Je nach Erkenntnissen kann der Stadtrat den Bericht mit einem entsprechenden Antrag zum weiteren Vorgehen erg\u00e4nzen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","vorstossthema":[15860],"vorstosstyp":[15931],"vorstossstatus":[15839],"cpt-canton":[1578],"class_list":["post-153661","vorstoesse","type-vorstoesse","status-publish","hentry","vorstossthema-finances-controle-de-gestion-et-marches-publics","vorstosstyp-motion-fr","vorstossstatus-open","cpt-canton-lucerne"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/153661","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse"}],"about":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/vorstoesse"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/153661\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=153661"}],"wp:term":[{"taxonomy":"vorstossthema","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossthema?post=153661"},{"taxonomy":"vorstosstyp","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstosstyp?post=153661"},{"taxonomy":"vorstossstatus","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossstatus?post=153661"},{"taxonomy":"cpt-canton","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/cpt-canton?post=153661"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}