{"id":171874,"date":"2025-10-31T11:15:18","date_gmt":"2025-10-31T10:15:18","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/vorstoesse\/kopftuchverbot-wie-garantiert-der-regierungsrat-die-religioese-neutralitaet\/"},"modified":"2025-12-10T09:55:22","modified_gmt":"2025-12-10T08:55:22","slug":"kopftuchverbot-wie-garantiert-der-regierungsrat-die-religioese-neutralitaet","status":"publish","type":"vorstoesse","link":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/vorstoesse\/kopftuchverbot-wie-garantiert-der-regierungsrat-die-religioese-neutralitaet\/","title":{"rendered":"Kopftuchverbot: Wie garantiert der Regierungsrat die religi\u00f6se Neutralit\u00e4t?"},"content":{"rendered":"<p>\u00abMit Schreiben vom 3. September 2025 hat das Schwyzer Bildungsdepartement den Schultr\u00e4gern folgendes mitgeteilt: &#8220;Kopftuchverbot f\u00fcr Lehrerinnen an \u00f6ffentlichen Volksschulen (\u2026) Der Schwyzer Regierungsrat hat k\u00fcrzlich an einer Sitzung bekr\u00e4ftigt, dass an den Schwyzer Volksschulen gem\u00e4ss \u00a7 2 des Volksschulgesetzes der Grundsatz der konfessionellen Neutralit\u00e4t gilt. Er legt diesen Grundsatz so aus, dass es Lehrerinnen im Kanton Schwyz (\u2026) untersagt ist, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Dies entspricht im \u00dcbrigen auch der geltenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung.&#8221;<\/p>\n<p>Aufgrund dieser Haltung des Regierungsrats hat sich k\u00fcrzlich \u2013 in Zeiten des Lehrpersonenmangels \u2013 eine angehende PH-Studentin dazu entschieden, das Studium doch nicht anzutreten.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 15 der Bundesverfassung ist die Glaubensfreiheit gew\u00e4hrleistet und jede Person hat das Recht, ihre Religion frei zu w\u00e4hlen und sich dazu zu bekennen. Gem\u00e4ss Rechtsprechung des Bundesgerichts (Leitentscheid zur Klosterschule Kathi Wil, Urteil 2C_405\/2022 vom 17. Januar 2025, E. 6) dient dieses Grundrecht insbesondere dazu, den religi\u00f6sen Frieden zu sichern und die Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten zu verhindern. Die Neutralit\u00e4tspflicht verbietet eine Parteinahme des Staates zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten Religion und damit jede Sonderbehandlung von Angeh\u00f6rigen einer Religion. Diese Rechtsprechung leuchtet ein. Gem\u00e4ss Bundesgericht kann die religi\u00f6se Neutralit\u00e4t auf zwei Arten umgesetzt werden. Die erste M\u00f6glichkeit besteht in der strikten Trennung von Staat und Religion (\u00ablaizistische Staatstradition\u00bb). Die zweite M\u00f6glichkeit besteht darin, keine strikte Trennung zu vollziehen, aber allen Religionen und Weltanschauungen mit der gleichermassen offenen Haltung zu begegnen (\u00abstaatliche Neutralit\u00e4t\u00bb).<\/p>\n<p>Bildungsdepartement bzw. Regierungsrat berufen sich auf ein Urteil des Bundesgerichts von 1997. Darin sch\u00fctzte das Bundesgericht zwar das Genfer Kopftuchverbot. Entscheidend war dabei jedoch die laizistische Staatstradition des Kantons Genf und die Annahme, dass in Genf f\u00fcr Lehrpersonen s\u00e4mtliche religi\u00f6sen Symbole, unabh\u00e4ngig von der Konfession, unzul\u00e4ssig waren (BGE 123 I 296). Im besagten Urteil liess das Bundesgericht in keiner Weise zu, religi\u00f6se Symbole nur einer einzigen Religion zu verbieten.<\/p>\n<p>Die Unterzeichnenden tendieren eher zur zweiten M\u00f6glichkeit (staatliche Neutralit\u00e4t) und damit dazu, dass es in einer pluralistischen Gesellschaft m\u00f6glich sein sollte, dass Lehrpersonen mit unterschiedlichen \u00dcberzeugungen sich gem\u00e4ss diesen kleiden k\u00f6nnen und beispielsweise die Einsiedler M\u00f6nche weiterhin in ihren Ordenskutten (bzw. der Abt inkl. grossen Eisenkreuzes auf der Brust) unterrichten d\u00fcrfen, eine Lehrperson ein (sichtbares) Kreuz um den Hals tragen darf oder eine Muslima mit Kopftuch unterrichten darf, falls sie sich hierf\u00fcr entscheidet. Schliesslich geh\u00f6rt es auch zu einer pluralistischen Gesellschaft, dass Kinder lernen, dass es die unterschiedlichsten Menschen gibt und man unterschiedliche religi\u00f6se \u00dcberzeugungen tolerieren kann und soll, unabh\u00e4ngig davon, ob man sie selbst sinnvoll findet oder nicht.<\/p>\n<p>Auch die Umsetzung eines strengen Laizismus w\u00e4re grunds\u00e4tzlich vertretbar. Klar ist jedoch, dass die religi\u00f6se Neutralit\u00e4t auf jeden Fall gewahrt werden und eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten verhindert werden muss \u2013 wie es auch unsere Verfassung vorgibt. Aktuell scheint die Schwyzer Regierung mit ihrer Haltung die Verfassung jedoch zu verletzen. Denn indem sie nur den Angeh\u00f6rigen einer bestimmten Religion das erkennbare Tragen von religi\u00f6s gepr\u00e4gter Kleidung verbietet, anderen jedoch nicht, verh\u00e4lt sie sich nicht neutral und diskriminiert eine Minderheit.<\/p>\n<p>F\u00fcr uns stellen sich deshalb folgende Fragen:<\/p>\n<ul>\n<li>Wie versteht der Regierungsrat den Begriff der religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t?<\/li>\n<li>Geht er f\u00fcr den Kanton Schwyz von der \u00ablaizistischen Staatstradition\u00bb oder von der \u00abstaatlichen Neutralit\u00e4t\u00bb aus?<\/li>\n<li>Falls der Regierungsrat den Begriff der religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t anders definiert als das Bundesgericht im Urteil Kathi Wil (E. 6): Wie kommt der Regierungsrat dazu, sich \u00fcber die Rechtsprechung des Bundesgerichts hinwegzusetzen?<\/li>\n<li>Falls er ihn gleich definiert wie das Bundesgericht im Urteil Kathi Wil: Wie setzt der Regierungsrat die religi\u00f6se Neutralit\u00e4t unparteiisch und gleichm\u00e4ssig (E. 6.4.1) um?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Insbesondere stellen sich f\u00fcr uns folgende Fragen:<\/p>\n<ul>\n<li>D\u00fcrfte eine christliche Ordensfrau mit Kopftuch noch im Kanton Schwyz unterrichten, wie das fr\u00fcher beispielsweise am Theresianum Ingenbohl der Fall war?<\/li>\n<li>Aufgrund der Leistungsvereinbarung und der finanziellen Beitr\u00e4ge des Kantons ist gem\u00e4ss Bundesgericht auch die Stiftschule Einsiedeln an die Grundrechte gebunden. F\u00fcr die Einhaltung der Grundrechte durch die Stiftschule ist der Kanton verantwortlich (siehe Kathi Wil, E. 5.3 f.). Will der Regierungsrat nun den unterrichtenden M\u00f6nchen an der Stiftschule das Tragen ihrer Ordenskleider oder andernfalls das Unterrichten verbieten?<\/li>\n<li>Will der Regierungsrat verbieten, dass Lehrpersonen andere sichtbare religi\u00f6se Symbole wie z.B. Halsketten mit sichtbaren Kreuzen tragen?<\/li>\n<li>Das Aufh\u00e4ngen von religi\u00f6sen Symbolen an \u00f6ffentlichen Schulen kann unabh\u00e4ngig von der konkreten Umsetzung nie religi\u00f6s neutral sein und ist deshalb generell nicht zul\u00e4ssig (BGE 116 Ia 252). Trotzdem h\u00e4ngen an Schwyzer Schulen vereinzelt noch Kruzifixe. Setzt der Regierungsrat durch, dass in keiner einzigen Schwyzer Schule mehr Kruzifixe oder andere religi\u00f6se Symbole h\u00e4ngen? Wie und bis wann?<\/li>\n<li>Falls der Regierungsrat die Punkte a bis d mindestens teilweise weiterhin zul\u00e4sst: Wie vereinbart er diese ungleichm\u00e4ssige und parteiische Behandlung mit der religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t?<\/li>\n<li>Sieht der Regierungsrat ein, dass sein Kopftuchverbot die religi\u00f6se Neutralit\u00e4t verletzt und wird er diesen Fehler korrigieren?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir bedanken uns f\u00fcr die Beantwortung unserer Fragen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","vorstossthema":[15863,15858,15856],"vorstosstyp":[15930],"vorstossstatus":[],"cpt-canton":[1590],"class_list":["post-171874","vorstoesse","type-vorstoesse","status-publish","hentry","vorstossthema-cohesion-sociale-et-egalite","vorstossthema-formation-et-recherche","vorstossthema-migration-et-integration","vorstosstyp-interpellation-fr","cpt-canton-schwyz-fr"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/171874","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse"}],"about":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/vorstoesse"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/171874\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":174601,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstoesse\/171874\/revisions\/174601"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=171874"}],"wp:term":[{"taxonomy":"vorstossthema","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossthema?post=171874"},{"taxonomy":"vorstosstyp","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstosstyp?post=171874"},{"taxonomy":"vorstossstatus","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/vorstossstatus?post=171874"},{"taxonomy":"cpt-canton","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sp-ps.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/cpt-canton?post=171874"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}